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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 4 KR 358/17 B   

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https://dejure.org/2018,88195
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 4 KR 358/17 B (https://dejure.org/2018,88195)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.10.2018 - L 4 KR 358/17 B (https://dejure.org/2018,88195)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - L 4 KR 358/17 B (https://dejure.org/2018,88195)
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  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 4 KR 358/17
    Ungeachtet des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII)) und des Umstands, dass Leistungen der häusl Krankenpflege zu den Aufgaben der gesetzl Krankenversicherung (gKV) zählen, käme ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte nur in Betracht, wenn und soweit die ärztl verordneten pflegerischen Tätigkeiten nicht bereits von der Einrichtung geschuldet werden (vgl Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 25. Februar 2015 - B 3 KR 11/14 R, BSGE 118, 122 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 13 = juris, jeweils Rn 24).

    Das Herrichten und das Verabreichen von Arzneimitteln gehört zu den Maßnahmen der häusl Krankenpflege, die im Regelfall ohne medizinische Vorkenntnisse selbst von Laien erbracht werden können (vgl BSG, Urt. v. 25. Februar 2015 - B 3 KR 11/14 R, BSGE 118, 122 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 13 = juris, jeweils Rn 31) und deshalb ohne Zweifel zu den in Ziffer 3.3.1.1 LV aufgeführten Hilfen bei der gesundheitlichen Grundversorgung zu zählen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 4 KR 209/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 4 KR 358/17
    Ob die Beigeladene die Auffassung vertritt, die Einrichtung habe gegenüber dem Kläger keine Leistungen der Behandlungspflege gem § 37 Abs. 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zu erbringen oder ob die Einrichtung der Ansicht ist, ihre personelle Ausstattung erlaube das Erbringen von Leistungen der häusl Krankenpflege nicht, ist für den geltend gemachten Anspruch gegen die KK - wie der Senat in Fällen wie dem vorliegenden bereits mehrfach entschieden hat (s. zuletzt bspw Senatsbeschl. v. 18. September 2018 - L 4 KR 209/17 B) - nicht entscheidungserheblich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2016 - L 4 KR 488/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 4 KR 358/17
    Der Senat hat die dieser Entscheidung zu Grunde liegende Rechtsauffassung bereits im vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestätigt (Senatsbeschl. v. 18. Oktober 2016 - L 4 KR 488/16 B ER [keine PKH für Beschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz] und v. 18. Oktober 2016 - L 4 KR 489/16 B [PKH-Beschwerde zu S 86 KR 1563/16 ER]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2016 - L 4 KR 489/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 4 KR 358/17
    Der Senat hat die dieser Entscheidung zu Grunde liegende Rechtsauffassung bereits im vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestätigt (Senatsbeschl. v. 18. Oktober 2016 - L 4 KR 488/16 B ER [keine PKH für Beschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz] und v. 18. Oktober 2016 - L 4 KR 489/16 B [PKH-Beschwerde zu S 86 KR 1563/16 ER]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 4 KR 330/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 4 KR 358/17
    Etwas anderes könnte etwa gelten bei geistig Behinderten mit medizinisch begründeter Hilfe bei der Medikamenteneinnahme wegen erheblicher Gesundheitsgefahren (s. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.09.2018, L 4 KR 330/18 B ER; SG Hannover, Urteil vom 21.03.2013, S 86 KR 467/17; dafür bestehen vorl. indes keine Anhaltspunkte).
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